Nicht immer verläuft die Abwicklung eines Erbfalls zwischen den Erben und Vermächtnisnehmern einvernehmlich und friedlich. Wichtig ist hier die richtige Strategie zu entwickeln – von der kompromisslosen gerichtlichen Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche bis zur einvernehmlichen Lösung im Familienkreis.
Über unsere Hauskanzlei Steinkrüger Stingl & Partner begleiten wir Sie gerne bei:
- Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften
- Erstellung und Durchsetzung erbengemeinschaftlicher Beschlüsse
- Erstellung eines Auseinandersetzungsplanes
- Einleitung und Vertretung bei der Teilungsversteigerung
- Geltendmachung von Auskunftsansprüchen
- Beratung beim Verkauf von Kunstsammlungen und Sammlungsteilen
- Beratung beim Verkauf von Immobilien