Erbrechtliche Beratung von gemeinnützigen Organisationen

Erbrechtliche Beratung von gemeinnützigen Organisationen

Wir beraten gemeinnützige Stiftungen und Vereine beim Einwerben von Schenkungen und Erbschaften. Oft mündet ein langjähriger Kontakt mit einem Spender oder Fördermitglied in einer Unterstützung durch Einsetzung der Organisation als Erbe oder Vermächtnisnehmer.

Wir zeigen Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten auf und begleiten Sie in diesem Prozess von der frühzeitigen Einbindung des Spenders über eine sinnvolle Nachlassregelung, in der sich der Wunsch des Erblassers wiederfindet, dies aber auch für die Organisation durchführbar ist, bis hin zur Abwicklung des Nachlasses.